Reglements & Einreichungen

Vorbemerkungen

Das Neiße Filmfestival findet jährlich im Mai in Zittau, Görlitz und Großhennersdorf sowie an weiteren Veranstaltungsorten im Osten Sachsens und grenzüberschreitend in Polen und Tschechien statt. Die Filmanmeldung ist vom 1. September bis zum 31. Dezember als Einreichung auf unserer Homepage oder auf filmfreeway.com möglich.

Sofern nicht anders vereinbart, tragen die Teilnehmer die Kosten für Transport, Versicherung und Verzollung der Filmkopien. Das Festival übernimmt die Kosten für die Versicherung der Filme vor Ort, von der Ankunft bis zur Rückgabe an das Transportunternehmen in Höhe des Kopienwertes.

Sind Filmemacher Mitglied in für das Neiße Filmfestival relevanten Fördermittel-Entscheidungsgremien, können ihre Filme nicht ins Programm aufgenommen werden.

Die Anwesenheit des Regisseurs oder einer an der Produktion des eingereichten Films beteiligten Person ist erwünscht, insbesondere zur Preisverleihung des Neiße Filmfestivals.

Die Einreichung des Films zum Festival bedeutet die Anerkennung der Festival-Reglements. Gerichtsstand ist Dresden.

Reglement Wettbewerb Spielfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Spielfilm-Wettbewerb aus.

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Spielfilme in abendfüllender Länge aus Deutschland, Polen und Tschechien bzw. Koproduktionen dieser Länder, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden, und die mit englischen Untertiteln als DCP oder Bluray vorliegen.

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und das jeweils vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. Zugelassen sind Langspielfilme, soweit es sich um den ersten, zweiten oder dritten Spielfilm eines Regisseurs / einer Regisseurin oder Ko-Regisseurs / Ko-Regisseurin handelt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Spielfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.

1.3 Die vorherige Teilnahme der Wettbewerbsfilme an anderen Festivals des In- und Auslandes schließt eine Teilnahme am Wettbewerb des Neiße Filmfestivals nicht aus.

1.4 Filme, die zum Zeitpunkt des Neiße Filmfestivals einen Kinostart in Deutschland hatten oder haben, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

2. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

3. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

4. Der „Drei-Länder-Filmpreis der Kunstministerin“ ist mit 10.000 Euro dotiert und wird als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin des Preisträgerfilms vergeben.

5. Die Jury vergibt ebenfalls:

  • Preis für die Beste darstellerische Leistung in Höhe von 1.000 Euro
  • Preis für das Beste Szenenbild in Höhe von 3.000 Euro
  • Preis für das Beste Drehbuch in Höhe von 1.000 Euro

6. Die Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbes, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden – Veranstaltungen zu zeigen.

Reglement Wettbewerb Dokumentarfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Dokumentarfilm-Wettbewerb aus.

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Dokumentarfilme aus Deutschland, Polen und Tschechien in abendfüllender Länge bzw. Koproduktionen dieser Länder, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden, und die mit englischen Untertiteln als DCP oder Bluray vorliegen.

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Dokumentarfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.

2. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

3. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

4. Der Dokumentarfilmpreis ist mit 5.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

5. Die Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbes, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden –Veranstaltungen zu zeigen.

Reglement Wettbewerb Kurzfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Kurzfilm-Wettbewerb aus.

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Kurzfilme aus Deutschland, Polen und Tschechien, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden und die als Bluray oder DVD mit englischen Untertiteln vorliegen. Bevorzugt eingeladen werden Filme von Filmschulen und vergleichbaren Institutionen.

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Kurzfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.

1.3 Die Laufzeit der eingereichten Filme sollte 20 Minuten nicht überschreiten.

2. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

3. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

4. Die Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbes, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden –Veranstaltungen zu zeigen.

5. Der Kurzfilmpreis ist mit 1.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

Reglement Spezial-Preis

1. Der Filmverband Sachsen vergibt einen Spezial-Preis in Höhe von 1.000 Euro.

2.1 Der Preis wird vergeben für einen Spiel-, Dokumentar- oder Kurzfilm aus dem gesamten Festivalprogramm, welcher sich im Besonderen dem Verständnis für die kulturellen und ethnischen Unterschiede in der unmittelbaren Nachbarschaft von Polen, Tschechien und Deutschland oder den vorhanden Gemeinsamkeiten widmet.

2.2 Der Preis wird verliehen an einen Film, der sich mit Respekt und Toleranz der jeweiligen anderen Kultur nähert und damit den Weg zum Dialog bereitet.

3. Die in diesen Wettbewerb aufgenommenen Filme können sowohl Koproduktionen der teilnehmenden Länder oder aber auch ein filmischer Blick zu den Menschen des Nachbarlandes sein.

4. Der Veranstalter nominiert den Reglements entsprechende Filme aus dem Festivalprogramm.

5. Durch das Festival wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

6. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

Reglement Publikumspreise

1. Vergeben wird je ein Publikumspreis für einen Lang- und einen Kurzfilm.

2. Die zwei Publikumslieblinge werden durch die Festivalbesucher aus dem gesamten Festivalprogramm in direkter Abstimmung gewählt.

3.1 Der Langfilm-Publikumspreis ist mit 1.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

3.2 Der Kurzfilm-Publikumspreis ist mit 600 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

Die Reglements wurden in Deutsch verfasst und ins Polnische und Tschechische übersetzt. Bei Widersprüchen zwischen deutscher, polnischer und tschechischer Version hat die deutsche Version Vorrang.